

Nürnberg, Mai 2011 / Pressemitteilung
Ambulante berufliche Reha fördert Inklusion von Menschen mit Behinderung
Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation fordert Stärkung ambulanter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation e.V. (BAG abR e.V.) unterstützt in ihrem neuen Positionspapier mit Nachdruck die Forderung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Aus ihrer Sicht trägt der bereits seit vielen Jahren erfolgreiche ambulante Ansatz der Erbringung von Teilhabeleistungen zur beruflichen Integration dazu bei, die Forderung der UN-Konvention nach Inklusion umzusetzen. Deshalb fordern die Anbieter beruflicher Reha-Maßnahmen, den ambulanten Ansatz der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weiter zu stärken.
„Da die Qualifizierung im Rahmen ambulanter Leistungen in Zusammenarbeit mit Betrieben der regionalen Wirtschaft erfolgt, lernen die Rehabilitanden in dem Umfeld, in dem das Wissen später benötigt wird“, hebt der Vorsitzende der BAG abR, Richard Nürnberger, die Praxis- und Wirtschaftsnähe der ambulanten Leistungen hervor. Es werden keine Sondersituationen geschaffen, vielmehr lernten die Menschen mit Behinderung gemäß der Forderung der UN-Konvention dort, wo auch Menschen ohne Behinderung arbeiten.
Ambulante Leistungen sind individuell, praxis- und wohnortnah
Zentraler Punkt der UN-Konvention ist die Anerkennung der Individualität jedes Einzelnen. Dieser Forderung wird der ambulante Ansatz gerecht: Ambulante betriebliche Maßnahmen ermöglichen eine grundsätzlich uneingeschränkte Berufswahl der Rehabilitanden. Alle regional vorhandenen und perspektivisch sinnvollen Berufsbilder sind – unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Menschen mit Behinderung – realisierbar.
Auch im privaten Umfeld der Rehabilitanden verhindert der ambulante Ansatz die von der UN-Konvention genannten „Sondersituationen“. Die Rehabilitanden bleiben in ihrem gewohnten sozialen Umfeld, was den Verlauf der Reha zusätzlich positiv beeinflusst. Auch der Zeitpunkt einer Leistung muss den individuellen Erfordernissen gerecht werden. Ambulante Leistungen haben flexible Termine, die kurzfristig einen Einstieg ermöglichen und Wartezeiten minimieren.
Individuelle Reha-Leistungen erfolgreich
Die Mitglieder der BAG abR haben mit dem Modell „Reha- Management“, das die individuelle Abstimmung der beruflichen Rehabilitation auf die Erfordernisse jedes Einzelnen ermöglicht, bisher für über 10.000 Menschen mit Behinderung individuelle Lösungen für eine berufliche Integration gefunden. „Grundlegend für den Erfolg ist die strikte Orientierung an den jeweiligen Bedingungen des Einzelnen, der selbst über die einzelnen Schritte mitentscheidet“, erläutert BAG abR-Vorsitzender Richard Nürnberger. Berufliche Integration könne nur dann nachhaltig gelingen, wenn die Teilnehmer aktiv in die Gestaltung einbezogen werden. Nichts geschehe über die Köpfe der Betroffenen hinweg.
Persönliches Budget wichtiger Baustein
Das „Persönliche Budget“, das dem Betroffenen die Gestaltung seiner Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in eigener Regie ermöglicht, sieht die BAG abR als „einen wichtigen Baustein bei der Realisierung der UN-Konvention“. Individuelle ambulante Leistungen sind ohne Weiteres als persönliches Budget zu beauftragen, ihre Erbringung ist jederzeit für die Budgetnehmer transparent und nachvollziehbar. Die Teilnehmer können so selbstverantwortlich über die Gestaltung der Leistungen zur Teilhabe Entscheidungen treffen.
Beitrag zur Bewusstseinsbildung
Nicht zuletzt, so unterstreicht die BAG abR in ihrem Positionspapier, seien ambulante Leistungen ein Beitrag zur Bewusstseinsbildung in den Unternehmen mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen dort zu beschäftigen, wo alle anderen Menschen auch arbeiten. Denn gerade dort werden Menschen mit Behinderungen „als Teil der Gesellschaft sichtbar, mit ihren Fähigkeiten, ihren Anforderungen und ihren Persönlichkeiten“.