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Runder Tisch in Köln

Die theoriereduzierte Ausbildung birgt für Bewerber/-innen und Arbeitgeber/-innen neue Möglichkeiten. Bildnachweis: Deborah Kamecke

29.05.2019 / BAG abR / News
Runder Tisch in Köln: Mit der Zeit gehen – Neue Wege und Formen der Ausbildung

Am 3. April 2019 hat die Beraterin Deborah Kamecke vom Unternehmens-Netzwerk INKLUSION zum Runden Tisch „Inklusive Ausbildung – Neue Wege, neue Möglichkeiten der Fachkräftegewinnung“ in Köln eingeladen. Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Branchen kamen, um sich über die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten durch das Inklusionsamt, die Agentur für Arbeit und den Integrationsfachdienst zu informieren.

Die Zeiten ändern sich – „Der Ausbildungsmarkt kippt“

Christoph Beyer, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen und Leiter des Inklusionsamtes im Rheinland, erläuterte in seinem Vortrag Veränderungen auf dem Ausbildungsmarkt. „Der Ausbildungsmarkt kippt“, so Beyer. Dieser Prozess wurde bereits vor gut zehn Jahren prognostiziert. Zu spüren sei das auch bei der Suche nach Bewerberinnen und Bewerbern, weiß Beyer zu berichten. Die Zeiten, in denen zehn Bewerbungen auf eine Stelle kommen, seien vorbei. Heute werben zehn Unternehmen um eine Kandidatin oder einen Kandidaten, so Christoph Beyer.

Möglichkeiten einer theoriereduzierten Ausbildung

Viele Unternehmen und Personalverantwortliche kennen die Möglichkeiten der theoriereduzierten Ausbildung nicht, die speziell für Jugendliche mit einer Einschränkung oder  Behinderung als theoriereduzierte Ausbildungsgänge angeboten werden. Der Fokus wird dabei auf die praktische Qualifizierung gelegt. So werden zum Beispiel Ausbildungen zum Beikoch und zum Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik angeboten.

Das Angebot der Agentur für Arbeit

Von der Agentur für Arbeit informierten Carmen Krafft, Reha-Beraterin, und Anke Bellinghausen, Reha-SB-Spezialistin, über ihre Unterstützungsangebote für Arbeitgeber und für Bewerber. Schon im Vorfeld der Ausbildung können sich Unternehmen an ihre zuständige Agentur für Arbeit wenden und ihre Bereitschaft signalisieren, sich mit jungen Menschen mit einer Behinderung verbinden zu lassen, erläutert Carmen Krafft. Dies kann zum Beispiel in Form berufsvorbereitender Maßnahmen (BvB) erfolgen.

Weitere Themen im Erfahrungsaustausch beim Runden Tisch waren noch das Betriebliche Eingliederungsmanagement und der besondere Kündigungsschutz für Menschen mit einer Schwerbehinderung.

Das Projekt Unternehmens-Netzwerk INKLUSION wird durchgeführt von der Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation (BAG abR) e.V. in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Es wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Ausgleichsfonds.

https://www.unternehmens-netzwerk-inklusion.de/

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