

Gute Praxis – "Inklusion durch Ausbildung in Betrieben"

25.06.2014 bfz / Erfolge
Das bfz München wirkt seit 2009 im Modellprojekt TrialNet mit und bildet Bürokaufleute aus.
Im Projekt TrialNet wird die Ausbildung junger Menschen mit Behinderung mit Hilfe von Ausbildungsbausteinen erprobt. Die IHK für München und Oberbayern überwacht die Einhaltung der Qualitätsstandards der TrialNet-Kompetenzfeststellungen.
Das bfz München
Die Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH führen bayernweit praxisbezogene Aus- und Weiterbildungsprogramme durch. Die fachliche Fortbildung von Berufstätigen sowie die Weiterbildung und berufliche (Wieder-)Eingliederung von arbeitsuchenden Jugendlichen und Erwachsenen stehen im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Das bfz München wirkt seit September 2009 im Modellprojekt TrialNet mit und bildet Bürokaufleute aus.
Die IHK für München und Oberbayern
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind zuständige Stellen für die duale Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Ausbildungsverträge der TrialNet-Auszubildenden werden bei der IHK verzeichnet und betreut. Die IHK für München und Oberbayern überwacht die Einhaltung der Qualitätsstandards der TrialNet-Kompetenzfeststellungen.
Die Zertifizierung in Abstimmung mit der IHK für München und Oberbayern
Die Ausbildung der Bürokaufleute erfolgt im Modellprojekt in vier Teilqualifikationen. Jede Teilqualifikation wird mit einer Kompetenzfeststellung abgeschlossen. Die für eine Teilqualifikation erforderlichen Kompetenzen werden durch die Bearbeitung eines betrieblichen Auftrags – einer konkreten Tätigkeit im Betrieb – und eines anschließenden Fachgespräches bewertet. Dafür erstellt der Ausbilder des Betriebes mit Unterstützung des pädagogischen bfz-Personals einen komplexen Arbeitsauftrag inklusive Musterlösung. Die IHK für München und Oberbayern prüft den Arbeitsauftrag und schlägt gegebenenfalls Modifikationen vor. Nach deren Zustimmung erfolgt die Kompetenzfeststellung im Betrieb – begleitet vom Ausbilder und je eines Vertreters der IHK und des bfz. Wenn der Prüfling die Kompetenzfeststellung erfolgreich bewältigt, erhält er ein detailliertes Zertifikat, mit dem ihm IHK und bfz die erworbenen Kompetenzen bestätigen.
Nutzen für die Jugendlichen und den Bildungsdienstleister
Eine erfolgreiche Kompetenzfeststellung vermittelt den Jugendlichen die Sicherheit, etwas geschafft zu haben. Sie erleben sich kompetent in einem Teilbereich ihrer Ausbildung – oft nach einer langen Reihe von Misserfolgen. Trotz der zusätzlichen Prüfungssituation ist diese Erfahrung zum Beispiel für Jugendliche mit einer psychischen Beeinträchtigung, deren Selbstwertgefühl oft herabgesetzt ist, besonders positiv und motiviert sie für die weitere Ausbildung. Bei gewissenhafter Ausbildung durch den Betrieb und mit der Unterstützung durch das pädagogische Personal des bfz lässt sich die Gefahr des Misserfolgs minimieren.
Die Kompetenzfeststellung erhöht auch die Transparenz der bereits vermittelten Ausbildungsinhalte. Sofern dabei Schwierigkeiten des Auszubildenden erkennbar werden, können die Beteiligten rechtzeitig gezielte, individualisierte Maßnahmen einleiten. Kompetenzfeststellungen ermöglichen auch, die Situation der IHK-Abschlussprüfung schon während der Ausbildung zu üben und Prüfungsangst abzubauen. Teilqualifikationen vermitteln auf dem Arbeitsmarkt verwertbare Kompetenzen. Die entsprechenden Zertifikate können also auch dann bei der Suche nach einer Beschäftigung helfen, wenn der Berufsabschluss nicht erreicht wird. Dafür muss darauf hingewirkt werden, Bekanntheit und Akzeptanz solcher Kompetenznachweise auf dem Arbeitsmarkt zu fördern.
Nutzen für die IHK
Häufig werden Jugendliche mit Handicaps in gesondert geregelten Berufen mit geringeren theoretischen Anforderungen ausgebildet. Solche Berufsausbildungen sind bei den Eltern und den Jugendlichen weniger beliebt – auch weil sie stigmatisierend wirken können. Ziel der IHK bei der Mitwirkung an TrialNet war es, unter dem Gesichtspunkt der Inklusion auch für junge Menschen mit Einschränkungen reguläre Berufsabschlüsse zugänglich zu machen. Gleichzeitig kann die IHK gemeinsam mit dem Bildungsträger Erfahrungen dabei sammeln, inwiefern handlungsorientierte Kompetenzfeststellungen in außerbetrieblichen Ausbildungen behinderter oder benachteiligter junger Menschen qualitätssichernd wirksam sein können.
Dass es bei den Kompetenzfeststellungen um das Zeigen von Kompetenzen und weniger das Prüfen von Wissen geht, ist ein wichtiger Faktor für diesen Qualitätsaspekt. Durch den systematischen Kompetenzaufbau ist auch die Zulassung zur Externenprüfung bei der IHK eine Perspektive für die Jugendlichen.
(Quelle: http://www.trialnet.de/trialnet-veroeffentlichungen.html, dort Artikel "Inklusion durch Ausbildung in Betrieben. Beispiele und Erfahrungen aus der Praxis des Modellprojekts TrialNet", PDF, Seite 32-33)
Unter dem bereitgestellten Link finden Sie weitere Projektinformationen und Veröffentlichungen.