Die ambulante berufliche Rehabilitation

Die berufliche Rehabilitation verfolgt das Ziel, die „Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbes­sern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern“ (§ 49 SGB IX).

In der ambulanten beruflichen Rehabilitation werden die Leistungen wohnortnah durch­geführt. Dadurch können die Rehabilitan­dinnen und Rehabilitanden zu Hause woh­nen und die betriebliche Integration wird im regionalen Umfeld umgesetzt. Dabei folgt die ambulante berufliche Rehabilitation dem Grundsatz, dass die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben so umfangreich wie möglich betrieblich orientiert sind. Alle berufsfachlichen und praxisorientierten Bil­dungs- und Qualifizierungsinhalte werden in und gemeinsam mit Unternehmen und Betrieben umgesetzt. Dies betrifft die Bereiche Assessment und Erprobung genauso wie Umschulungen und Integrationsleistungen. Um eine größtmögli­che betriebliche Orientierung sicherstellen zu können, verfügen die Leistungserbringer der ambulanten beruflichen Rehabilitation über ein intensives und gut ausgebautes Netz­werk aus regionalen Unternehmen.

Die ambulante berufliche Rehabilitation folgt dabei bestimmten Prinzipien:


Praxisnähe

Die dauerhafte berufliche Integration und Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt ist das Ziel. Deshalb bereiten sich die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden vor allem in der betrieblichen Praxis, bei Arbeitgebern in ihrer Region, auf das Arbeitsleben vor.

Individualität

Die Leistungsinhalte orientieren sich immer an den Bedingungen des Einzelnen. Erfahrene Reha-Fachkräfte und psychologische Fachkräfte stehen den Teilnehmenden zur Seite und begleiten sie auf dem Weg in die nachhaltige berufliche Inklusion.

Wohnortnähe           

Ambulante Leistungen sind möglichst wohnortnah. Denn ein intaktes soziales Umfeld fördert die erfolgreiche berufliche Inklusion. So kann z.B. auch die Familie gezielt in die Rehabilitation eingebunden werden.

Vernetzung

Berufliche Inklusion gelingt am besten, wenn alle an einem Strang ziehen. Deshalb werden in den Prozess der Beruflichen Rehabilitation alle mit einbezogen, die direkt und indirekt betroffen sind. Dazu zählt auch die Beratung und Unterstützung zukünftiger Arbeitgeber von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden. Es wird ein engmaschiges Netz zwischen Rehabilitanden, Kostenträgern, Arbeitgebern, den Partnern der unterstützenden Netzwerke und Ausbildungsstellen geknüpft.