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Der Gesetzgeber hat im SGB IX die berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderung unter einen verstärkten ambulanten Ansatz gestellt. Um diesen Ansatz zu stärken und ins Leben zu tragen, wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation e.V. gegründet.

Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft sind wirtschaftsnahe Träger, die im Bereich der ambulanten beruflichen Rehabilitation auf eine umfassende und langjährige Erfahrungen zurückgreifen können.

Aktuelles

Kongressplakat "Im Job"

Fachkongress "Im Job – individuell, inklusiv" am 8.11.2011 in Berlin

Zur Pressemitteilung vom 08. November 2011

Die Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation (BAG abR) e.V. veranstaltete am 8. November 2011 in Berlin einen Fachkongress zum Themengebiet 'Ambulante Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben'.

Konzipiert als Baustein für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion in Deutschland, zielte die Veranstaltung auf die Darstellung des breiten Spektrums der ambulanten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Weiter...

 

Mai 2011 | Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation (BAG abR) e.V. zum Übereinkommender UN über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Behindertenrechtskonvention (BRK)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation (BAG abR) e.V. als Zusammenschluss von Erbringern ambulanter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt umfassend die Forderungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Der in der Konvention benannten Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe kommt eine zentrale Bedeutung zu. Zum Positionspapier...

Ambulante berufliche Reha fördert die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Lesen Sie hier die Pressemitteilung zum Positionspapier